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Das OLG Naumburg sprach einer Patientin 1000 Euro Schmerzensgeld zu, weil es infolge eines Behandlungsfehlers des Kieferorthopäden zu einer Verschiebung der Mittellienie der Zähne im Ober- und Unterkiefer gekommen ist.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 25.06.2009
Eine telefonische Aufklärung über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs ist bei einfach gelagerten Fällen, wie einer Leistenoperation zulässig, wenn der Patient damit einverstanden ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.06.2009
Das LG Potsdam verurteilte einen Notarzt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen, weil dieser eine falsche Diagnose stellte, indem er Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Rückenschmerzen und ein Missempfinden im linken Arm lediglich mit der Verabreichnung von Medikamenten gegen Übelkeit, Rückenschmerzen und niedrigen Blutdruck behandelte und dazu riet sich auszuruhen.
Landgericht Potsdam, Urteil vom 25.08.2008
Sagt der behandelne Arzt im Rahmen eines Vorgesprächs zu einer Operation dem Patienten zu, dass er die Operation nach Möglichkeit selbst durchführen werde, so bezieht sich die Einwilligung des Patienten ausschließlich auf eine Operation durch den betreffenden Arzt.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 25.08.2008
Das LG Koblenz gewährte 3000 Euro Schmerzensgeld, nachdem dem Kläger infolge einer Operation am Kopf, seine eigene Schädeldecke nicht mehr eingesetzt werden konnte und die Ärzte auf eine Schädeldach-Ersatzplastik zurückgreifen mussten.
Landgericht Koblenz, Urteil vom 22.08.2007
Bei der Vornahme einer Messerkonisation (Kegelschnitt des Gebärmutterhalses) und einer anschließenden Gebärmutterausschabung ist nach dem OLG Köln zwingend über das Risiko einer Ausschabung, nämlich die Verwachsung der Gebärmutterhöhle (Ashermann-Syndrom) mit der Folge von Unfruchtbarkeit aufzuklären.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 25.04.2007